LEITFADEN ZU GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN

Eingetragene und nicht eingetragene Designs

Türkische eingetragene Designs gelten fünfjährig bis höchstens fünfundzwanzig Jahre; nicht eingetragener Schutz setzt entsprechende erstmalige Offenbarung in Türkiye voraus und dauert drei Jahre.

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Türkiye: praktische Entscheidung und Nachweise

Türkische eingetragene Designs gelten fünfjährig bis höchstens fünfundzwanzig Jahre; nicht eingetragener Schutz setzt entsprechende erstmalige Offenbarung in Türkiye voraus und dauert drei Jahre. Beweisbedarf und Umfang unterscheiden sich.

Fall: Erstverkauf im Ausland, türkischer unregistrierter Schutz wird angenommen. Dokumentieren Sie Offenbarung und Gebietsvoraussetzungen; späterer Türkei-Verkauf löst nicht automatisch Zulässigkeitsfragen.

Industriedesign eintragen

Designschutz betrifft Erscheinungsmerkmale wie Form, Linien, Farbe und Oberfläche. Prüfen Sie Neuheit und Eigenart; ausschließlich technisch bedingte Merkmale erhalten nicht allein durch ein Foto Designschutz.

Design: zwölfmonatige Offenbarungsausnahme

Prüfen Sie die türkische zwölfmonatige Offenbarungsausnahme anhand Datum, Person und Umständen. Bewahren Sie datierte Kataloge auf; diese Ausnahme ist keine sichere Anmeldestrategie für sämtliche Länder.

Designschutz bis fünfundzwanzig Jahre

Türkische eingetragene Designs beginnen mit fünf Jahren und können fünfjährig bis höchstens fünfundzwanzig Jahre verlängert werden. Überwachen Sie jedes Design; Verlängerung erfolgt nicht automatisch.

Amtliche Einreichung und Unterstützung

Diese Hinweise betreffen türkische Rechte, sofern kein anderes Gebiet ausdrücklich genannt wird. Kayra kann Recherche, Unterlagenvorbereitung und Nachverfolgung koordinieren. Eintragung, Widerspruch und Erteilung entscheidet das zuständige Amt. Prüfen Sie erforderliche Vertreterregistrierung und Vollmacht vor Beauftragung; Gerichtsverfahren erfordern entsprechend qualifizierte Rechtsvertretung. Das Anfrageformular beantragt Beratung und reicht selbst keinen Amtsantrag ein.

Amtliche Primärquellen

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Die konkreten Aufzeichnungen für Eingetragene und nicht eingetragene Designs richten sich nach dem bestätigten Umfang. Aktuelle, konsistente und rückverfolgbare Angaben vermeiden unnötige Nacharbeit.

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