SA8000: Organisation und Ausgabe abgrenzen
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SA8000 betrifft Arbeitsbedingungen und das System zu ihrer Steuerung.
Organisation und Ausgabe abgrenzen
Definieren Sie bei einem Erstantrag Standorte, Belegschaft und externe Arbeitskräfte vor der CAB-Auswahl. Erfassen Sie bei bestehender Zertifizierung zunächst Ausgabe und letztes Zertifizierungsjahr. Ein Schulungsnachweis macht aus einem Zertifikat nach 2014 keine Zertifizierung nach 2026. Erstzertifizierung und tatsächlicher Übergangsweg gehören getrennt in den Vorbereitungsplan.
Den Geltungsbereich von SA8000:2026 bestimmen
SA8000 betrifft Arbeitsbedingungen und das System zu ihrer Steuerung. Beschreiben Sie die Vorbereitung anhand von Arbeitnehmerrechten, Einstellung, Arbeitszeit, Vergütung, Sicherheit, Privatsphäre und Beschwerdeverfahren. Sie ist keine Produktqualitätszertifizierung. Die aktuelle SAI-Norm ist SA8000:2026. Klären Sie mit der Bewertungsstelle schriftlich, welche Ausgabe für das geplante Audit vorgesehen ist.
Beschäftigte und Betriebsgrenzen erfassen
Erfassen Sie Stamm-, Saison- und Leihkräfte, Produktionsstandorte und ausgelagerte Tätigkeiten gemeinsam. Beispiel zur Abgrenzung: Die Lohnliste enthält nur Stammkräfte, während in der Hochsaison Leihkräfte an derselben Linie arbeiten. Gleichen Sie Verträge, Einstellung, Schichten und Verantwortlichkeiten ab. Ein befristeter Status rechtfertigt nicht, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen auszuschließen; eine ausschließlich interne Personalzahl kann den bewerteten Betrieb unvollständig darstellen.
Vorbereitung und unabhängige Bewertungsstelle
Prüfen Sie Lücken, Gesprächsmöglichkeiten für Beschäftigte und die Verantwortung der Leitung für Korrekturen. Besprechen Sie Zertifizierung mit einem CAB aus dem aktuellen SAAS-Verzeichnis; prüfen Sie Länderumfang und Zulassung für die Ausgabe 2026. Der Antragsteller setzt das System um und erstellt seine betriebsspezifischen Verfahren und Aufzeichnungen. Eine Zertifizierungsanfrage an Kayra betrifft tatsächliche Tätigkeiten und Standorte, Antragsangaben, Befugnisse und Unparteilichkeitsrisiken; diese Rolle umfasst keine Gestaltung oder Umsetzung des Kundensystems. Die Managementsystem-Zertifizierungsstelle, andere Teile derselben juristischen Person und Organisationen unter ihrer organisatorischen Kontrolle dürfen keine Managementsystemberatung anbieten oder erbringen; getrennte Verträge heben diese Grenze nicht auf.
Offizielle Quellen
Geprüft: 3. Oktober 2026. Die Beispiele sind hypothetische Nachweisplanung, keine Kundenaufträge.