01

Angebot auf Modell und Nachweisakte beziehen

Produkt, Varianten, Verwendung, Werkstoffe, Produktionsstandorte, vorhandene Lizenzangaben, Zeichnungen, Berichte und Qualitätsaufzeichnungen vorlegen. Zuerst den Umfang der aktuellen Liste und Spezifikation klären. Der Vorbereitungsaufwand hängt von tatsächlichen Lücken und Konfigurationen ab; eine allgemeine Gebühr allein nach Seitentitel oder Produktzahl ist nicht begründbar.

Bedingtes Beispiel: Ein vorhandener Bericht betrifft einen Mischerkörper, die neue Reihe nutzt jedoch eine andere Legierung und Auslaufbaugruppe. Belegte Eigenschaften und Änderungen getrennt auflisten. Die Akte nicht als vollständig kalkulieren, bevor die WMCAB Umfang und Annahme der Nachweise geprüft hat. Klärung oder zusätzliche Prüfung kann nötig sein; ein festes Prüfprogramm wird nicht erfunden.

02

Vorbereitung, Bewertung und Produktionskorrekturen trennen

Beratungsvorbereitung, Bewertung durch die WMCAB, externe Prüfungen und Maßnahmen für die Produktionsqualität getrennt beschreiben. Verantwortliche für Bereitstellung, Beauftragung und Zahlung nennen. Vorhandene Berichte vermeiden Wiederholungen nur bei Annahme für das konkrete Produkt. Ein Vorbereitungshonorar kauft keine Lizenz und garantiert keine positive Bewertung.

Ein Bauteilbericht kann die endgültige Baugruppe offenlassen. Diese Abhängigkeit dokumentieren und weitere Arbeit vereinbaren, bevor sie als enthalten gilt. Kayra kann die Akte koordinieren; Produktentscheidung und Prüfung bleiben bei WMCAB beziehungsweise Labor. Angebote nach Leistungen, Ausschlüssen und ungeklärten Nachweisen vergleichen, nicht nur nach einem Gesamtpreis.

03

Meilensteine, Modellabgleich und Änderungen planen

Produktdefinition, Nachweisprüfung, Produktionsqualität, WMCAB-Bewertung und Antworten als getrennte Meilensteine planen. Nennt der Lieferant eine Lizenznummer, lässt sich das Verkaufsmodell aber nicht in der amtlichen Datenbank zuordnen, Umfang und Status zuerst klären. Ein ähnliches registriertes Modell begründet weder Vollständigkeit noch einen zugesagten Entscheidungstermin.

Spätere Werkstoff- oder Standortänderungen und Produktüberwachung in die Leistungsabgrenzung aufnehmen. Anwendbare WELS-Arbeit und Einbauverantwortung getrennt halten: Das Angebot erwirbt keine Genehmigung für ein Bauprojekt. Solange Nachweisannahme, Korrekturen oder die WMCAB-Entscheidung offen sind, werden weder feste Gesamtdauer noch Ergebnis zugesagt.

04

Verantwortung

Kayra unterstützt Sanitärproduktumfang, Modell-/Prüf-/Produktionsunterlagen und Koordination. Eine befugte WMCAB entscheidet über WaterMark-Zertifizierung und Lizenz; ABCB verwaltet das System. Lizenzinhaber und Hersteller behalten Produkt- und Produktionsaufgaben, Installation und WELS bleiben gegebenenfalls getrennt. Beratung ist keine WMCAB-Benennung und garantiert weder Lizenz noch Termin.

Amtliche Quellen

Geprüft: 3. Oktober 2026. Aktuelle Vorschriften und Bewertungsverfahren für das konkrete Produkt prüfen.