
FSSC 22000 Zertifikatsübertragung
FSSC 22000-Übertragung ist die Anerkennung eines bestehenden gültigen akkreditierten FSSC-Zertifikats durch die übernehmende Stelle. Version 6 erlaubt keine Übertragung abgelaufener oder ausgesetzter Zertifikate. Ein ISO 22000-Zertifikat allein ist kein bestehendes FSSC-Zertifikat.
Übertragungsfähigkeit vor dem Angebot klären
Rechtsträger, Standorte, Kategorie, Umfang, Zertifikat, Registerstatus, Auditverlauf und offene Befunde sammeln. Die lizenzierte übernehmende Stelle prüft die Zulässigkeit. Ein künftiges Ablaufdatum auf einem PDF bestätigt allein keinen aktiven aktuellen Status.
Aussetzung nicht als Verwaltungswechsel behandeln
Hypothetisches Beispiel: Die Kopie läuft erst in Monaten ab, der aktuelle offizielle Eintrag ist jedoch ausgesetzt. Ein Anbieter will sie unter einer anderen Stelle umbenennen. Aussetzung sichtbar halten und richtigen Weg bei den zuständigen Stellen klären; Zahlung macht das Zertifikat nicht übertragungsfähig.
Die übernehmende Stelle führt eine Vorprüfung durch und kann einen Besuch vor der Übertragung für erforderlich halten; dieser Besuch ist kein Audit. Benötigte Aufzeichnungen und Nacharbeiten vorbereiten, statt anzunehmen, neues Logo oder Angebot schließe frühere Befunde.
Aktuelle Übertragung und spätere Umstellung trennen
Unter Version 6 muss die Übertragung einschließlich Ausstellung vor aktuellem Ablauf abgeschlossen sein. Version 7 verlangt zusätzlich Prüfung, Entscheidung, Ausstellung und Plattformeintrag bevor das nächste im Zyklus fällige Audit durchgeführt wird. Anwendbare Version und Plan mit der Stelle klären; Anforderungen nicht stillschweigend vermischen.
Version 6-Audits sind bis 30. April 2027 zulässig; Version 7-Umstellungsaudits laufen vom 1. Mai 2027 bis 30. April 2028. Kayra ordnet Unterlagen und Terminfragen, genehmigt aber keine Übertragung und hebt keine Aussetzung auf. Die lizenzierte Stelle behält Prüfung und Entscheidung; Kontinuität wird nicht garantiert.
Offizielle Quellen
Unter Version 6 muss die Übertragung einschließlich Ausstellung vor aktuellem Ablauf abgeschlossen sein. Version 7 verlangt zusätzlich Prüfung, Entscheidung, Ausstellung und Plattformeintrag bevor das nächste im Zyklus fällige Audit durchgeführt wird. Anwendbare Version und Plan mit der Stelle klären; Anforderungen nicht stillschweigend vermischen.
Kann ein ausgesetztes Zertifikat übertragen werden?
Nein. Das Programm schließt ausgesetzte und abgelaufene Zertifikate aus.
Ist der Vorbesuch ein Audit?
Nein. Er dient gegebenenfalls der Vorprüfung und ersetzt keine erforderlichen Audits.
Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit – unsere Fachleute melden sich bei Ihnen.
Die erforderlichen Unterlagen zum Thema „FSSC 22000 Zertifikatsübertragung“ richten sich nach dem bestätigten Umfang. Aktuelle, konsistente und rückverfolgbare Angaben vermeiden unnötige Nacharbeit.
Umfang und Prüfung der Entscheidung
Über Konformität oder Zertifizierung entscheidet die nach Recht und Programm befugte unabhängige Stelle oder Behörde. Prüfen Sie Aussteller, Umfang, Daten und gegebenenfalls den amtlichen Registereintrag. Der Antragsteller setzt das System um und erstellt seine betriebsspezifischen Verfahren und Aufzeichnungen. Eine Zertifizierungsanfrage an Kayra betrifft tatsächliche Tätigkeiten und Standorte, Antragsangaben, Befugnisse und Unparteilichkeitsrisiken; diese Rolle umfasst keine Gestaltung oder Umsetzung des Kundensystems. Für eine FSSC-Zertifizierung sind Programmlizenz, einschlägiger Umfang und aktueller Status des gewählten Rechtsträgers gesondert zu prüfen; eine ISO-22000-Akkreditierung allein ist keine FSSC-Lizenz. Die Managementsystem-Zertifizierungsstelle, andere Teile derselben juristischen Person und Organisationen unter ihrer organisatorischen Kontrolle dürfen keine Managementsystemberatung anbieten oder erbringen; getrennte Verträge heben diese Grenze nicht auf.