LEITFADEN ZU ZERTIFIZIERUNG UND KONFORMITÄT

Ist ein WPK-Zertifikat verpflichtend? Den tatsächlichen Produktweg bestimmen

Unterscheiden Sie erforderliche Produktionskontrolle und WPK-Zertifikat einer Stelle. Spezifikation und Bewertungssystem legen Aufgaben fest.

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01

Kontrollpflicht und Zertifikat getrennt prüfen

Bestimmen Sie Bauprodukt, Verwendungszweck und Zielmarkt, danach geltende zitierte technische Spezifikation oder einschlägigen ETA-Weg. Prüfen Sie den CPR-Übergang der Produktfamilie. Fabrikexistenz, ISO-Zertifikat oder die Bezeichnung Baustoff reichen nicht als Entscheidung.

Bestimmen Sie tatsächliches System und Aufgabenverteilung. Im geltenden bisherigen System 2+ hat die notifizierte Zertifizierungsstelle für werkseigene Produktionskontrolle die zugewiesene Zertifizierungsaufgabe. Daraus folgt weder dasselbe Zertifikat für alle Produkte noch der Wegfall sämtlicher Herstellerkontrollen in anderen Systemen.

02

Ein dekoratives Etikett entscheidet nicht über tragende Verwendung

Bedingtes Beispiel: ein Lieferant verkaufte ein Betonelement für dekorative Außenanlagen und bietet nun eine geänderte Ausführung für tragende Bauteile an. Erfassen Sie tatsächlichen Zweck, Konfiguration und relevante Spezifikation; klären Sie Aufgaben vor Nutzung alter Nachweise. Eine Verkaufsbeschreibung wählt kein Bewertungssystem.

Vergleichen Sie alte Berichte und Kontrollumfang mit neuem Zweck und Merkmalen. Lassen Sie ungedeckte Leistungen oder Kontrollaufgaben offen; benennen Sie den Bericht nicht zum Tragfähigkeitsnachweis um. Hier wird keinem unbestimmten Element ein festes System zugeordnet. Spezifikation und Produktnachweise müssen den Weg tragen.

03

Gesetzliche Pflichten und Käuferforderung unterscheiden

Eine Ausschreibung kann WPK-Unterlagen oder ISO-Zertifikat verlangen. Erfassen Sie je Forderung Gesetz und System, Produktspezifikation oder Vertrag als Grundlage. Ein Dokument ersetzt das andere nicht automatisch. Klären Sie unklare Käuferbegriffe, ohne daraus eine gesetzliche Ausnahme abzuleiten.

Kayra kann Anforderungen und Vorbereitung zuordnen; der Hersteller verantwortet nötige Kontrolle, Nachweise und Erklärungen. Die rechtlich zuständige Stelle entscheidet innerhalb ihrer Aufgabe. Hier entstehen keine allgemeine Ausnahme, universelle Zertifikatspflicht oder Genehmigung eines Bauwerks.

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