SA8000: Überwachung und Rezertifizierung unterscheiden
SA8000 betrifft Arbeitsbedingungen und das System zu ihrer Steuerung.
Überwachung und Rezertifizierung unterscheiden
Ein bevorstehender Überwachungsbesuch ist kein Übergangsaudit nach 2026. Der SAI-Zeitplan verlangt dafür Rezertifizierung, abhängig von tatsächlicher Kohorte und CAB-Verfügbarkeit. Dokumentieren Sie Änderungen, Schulung und Selbstbewertung getrennt von der Entscheidung. Neue Standorte oder veränderte Beschäftigtengruppen erfordern ebenfalls eine Umfangsprüfung; erfinden Sie keinen einheitlichen Ablauftermin.
Den Übergang dem richtigen Audit zuordnen
Bereits zertifizierte Organisationen wechseln bei einer Rezertifizierung, nicht beim Überwachungsaudit. Prüfen Sie den SAI-Zeitplan anhand des letzten Zertifizierungsjahres und der CAB-Zulassung. Schulung und Selbstbewertung bis zum 31. Dezember 2026 bedeuten nicht, dass alle Organisationen an diesem Tag rezertifiziert werden müssen. Führen Sie Lernfrist und zutreffendes Übergangsaudit als getrennte Verpflichtungen.
Beteiligung und Umsetzung belegen
Ordnen Sie Einstellungsverträge, Leiharbeitsvereinbarungen, Sicherheitsrisiken und Beschwerdebearbeitung dem Umfang zu. Ermöglichen Sie Gespräche unter Wahrung der Privatsphäre; vorgegebene Antworten sind kein Nachweis. Dokumentieren Sie Feststellung, Ursache, Verantwortlichen und Wirksamkeitskontrolle zusammen. Unterzeichnete Richtlinien oder Schulungslisten allein können tägliche Bedingungen nicht belegen, insbesondere wenn Aussagen der Beschäftigten und betriebliche Aufzeichnungen voneinander abweichen.
Offizielle Quellen
Geprüft: 3. Oktober 2026. Die Beispiele sind hypothetische Nachweisplanung, keine Kundenaufträge.