01

Welche Produkte fallen darunter?

CE gilt nur für Produkte, deren EU-Harmonisierungsrecht die Kennzeichnung vorsieht. Funktion, bestimmungsgemäße Verwendung und Ausnahmen sind zu prüfen; der Handelsname allein entscheidet nicht. Dieser Leitfaden betrifft das Inverkehrbringen im EU/EWR-Markt. Für den türkischen Markt sind zusätzlich die geltenden nationalen Regeln zu prüfen.

02

Das Verfahren bestimmen

Der Hersteller ermittelt sämtliche anwendbaren Rechtsakte und das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren. Mehrere Rechtsakte können gleichzeitig gelten. Eine notifizierte Stelle wird nur beteiligt, wenn das betreffende Verfahren dies verlangt. Ein allgemeines gekauftes Zertifikat ersetzt dieses Verfahren nicht.

03

Nachweise dem Produkt zuordnen

Modell, Varianten und Konstruktionsstand festlegen. Risikobewertung, Zeichnungen, Normen, Prüfungen, Kennzeichnung und Anleitung darauf beziehen. Ein Bauteilbericht deckt nicht automatisch das fertige Produkt ab. Der Hersteller bleibt für erforderliche Erklärung und Kennzeichnung verantwortlich, auch bei Beteiligung einer notifizierten Stelle. Kayra unterstützt Umfangsanalyse, Dokumentation und Koordination, ohne den Status einer solchen Stelle oder ein positives Ergebnis zu behaupten.

Amtliche Quellen

Geprüft: 3. Oktober 2026. Aktuelle Vorschriften und Bewertungsverfahren für das konkrete Produkt prüfen.