01

Tatsächliche Tätigkeiten beurteilen

ISO 12100 beschreibt Risikobeurteilung und Risikominderung bei der Konstruktion. Bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung und relevante Lebensphasen festlegen. Person, Tätigkeit, Gefahrenbereich und Umstände erfassen; ein allgemeines Punkteschema genügt nicht.

02

Risiko mindern und prüfen

Zuerst inhärent sichere Konstruktion, dann Schutzmaßnahmen, danach Information über Restrisiken. Warnungen ersetzen umsetzbare Konstruktions- oder Schutzmaßnahmen nicht. Maßnahme, Anforderung und Prüfung verknüpfen. EN-Ausgabe und harmonisierte Fundstelle kontrollieren; eine ISO-Nummer oder ein Entwurf allein begründet keine rechtliche Konformitätsvermutung. Änderungen erfordern eine erneute Betrachtung betroffener Risiken.

03

Marktdatum und Verantwortung

Für den EU/EWR-Weg müssen vor dem 20. Januar 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Maschinen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. Die Verordnung 2023/1230 gilt ab diesem Datum verpflichtend. Produkt und Übergang sind konkret zu prüfen. Kayra unterstützt Vorbereitung und Koordination, übernimmt jedoch keine Herstellerverantwortung und behauptet keinen Status als notifizierte Stelle. Ergebnis und Kennzeichnungsdatum werden nicht garantiert.

Amtliche Quellen

Geprüft: 3. Oktober 2026. Aktuelle Vorschriften und Bewertungsverfahren für das konkrete Produkt prüfen.