01

Wann liegt eine Gesamtheit vor?

Nebeneinander aufgestellte Maschinen bilden nicht automatisch eine Gesamtheit. Gemeinsamer Zweck und koordinierte Steuerung als funktionale Einheit werden geprüft. Grenze, Materialfluss und sicherheitsbezogene Wechselwirkungen dokumentieren.

02

Integrationsnachweise

Einzelne Erklärungen lösen Übergabe-, Zugangs- oder gemeinsame Stoppgefahren nicht. Einrichten, Störungsbeseitigung, Reinigung und Wartung an Schnittstellen prüfen. Hersteller der Gesamtanlage bestimmen und Einbauunterlagen sammeln. Muss gefährlicher Weiterbetrieb verbundener Ausrüstung verhindert werden, ist sie in die Stoppfunktion einzubeziehen. Unterlagen und Anleitung müssen die Gesamtheit abdecken.

03

Marktdatum und Verantwortung

Für den EU/EWR-Weg müssen vor dem 20. Januar 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Maschinen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. Die Verordnung 2023/1230 gilt ab diesem Datum verpflichtend. Produkt und Übergang sind konkret zu prüfen. Kayra unterstützt Vorbereitung und Koordination, übernimmt jedoch keine Herstellerverantwortung und behauptet keinen Status als notifizierte Stelle. Ergebnis und Kennzeichnungsdatum werden nicht garantiert.

Amtliche Quellen

Geprüft: 3. Oktober 2026. Aktuelle Vorschriften und Bewertungsverfahren für das konkrete Produkt prüfen.