
FSSC 22000 Version 7 Übergangsleitfaden
FSSC 22000 Version 7 wurde im Mai 2026 veröffentlicht. Audits nach Version 6 sind bis zum 30. April 2027 zulässig; Umstellungsaudits nach Version 7 finden vom 1. Mai 2027 bis zum 30. April 2028 statt. Das Unternehmen sollte mit seiner lizenzierten Zertifizierungsstelle das nächste Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit in diesem Zeitraum bestimmen.
Die Umstellung im bestehenden Auditzyklus planen
Ausgangspunkt sind das aktuelle Zertifikat, die Lebensmittelkettenkategorie, der Auditplan und das letzte unangekündigte Audit. Eine Lückenliste verbindet anwendbare Anforderungen mit Verantwortlichen und Umsetzungsnachweisen. Die Umstellung erfolgt als vollständiges Audit im bestehenden Zyklus, nicht als gesonderter Besuch mit automatischer Gültigkeitsverlängerung.
Passende PRPs vor der Verfahrensänderung auswählen
Version 7 verbindet ISO 22000, die anwendbaren PRP-Normen der Reihe ISO 22002:2025 und zusätzliche FSSC-Anforderungen. Lebensmittelherstellung benötigt den gemeinsamen Teil 100 zusammen mit Teil 1; reine Verpackungsherstellung benötigt Teil 100 und Teil 4. Maßgeblich sind tatsächliche Tätigkeit und Kategorie.
Angenommen, ein Verpackungsverarbeiter übernimmt die Checkliste nach Teil 1 eines Lebensmittelherstellers und übersieht seine eigenen Entwicklungs- und Verpackungskontrollen. Zunächst sind die tatsächlichen Prozesse Teil 100 und Teil 4 zuzuordnen, fehlende Kontrollen Verantwortlichen zu übertragen und Umsetzungsnachweise zu sichern. Eine gekaufte Checkliste belegt allein keine Konformität.
Lücken schließen und Auditvereinbarung bestätigen
Jede Änderung ist durch Verfahren, Mitarbeiterverständnis und Aufzeichnungen aus dem tatsächlichen Betrieb zu verfolgen. Anforderungen an Verpackungsentwicklung und Lebensmittelverluste sind nach ihrer jeweiligen Anwendbarkeit zu prüfen. Nicht jede Anforderung der Lebensmittelherstellung gilt für jeden Verpackungsbetrieb. Vor Abschluss der Planung ist die aktuelle Entscheidungsliste des Board of Stakeholders erneut zu prüfen.
Die lizenzierte Zertifizierungsstelle bestätigt die Auditvereinbarung und trifft die Zertifizierungsentscheidung. Das Umstellungsaudit kann unangekündigt erfolgen, wenn der Zyklus dies verlangt. Der Antragsteller setzt das System um und erstellt seine betriebsspezifischen Verfahren und Aufzeichnungen. Eine Zertifizierungsanfrage an Kayra betrifft tatsächliche Tätigkeiten und Standorte, Antragsangaben, Befugnisse und Unparteilichkeitsrisiken; diese Rolle umfasst keine Gestaltung oder Umsetzung des Kundensystems. Für eine FSSC-Zertifizierung sind Programmlizenz, einschlägiger Umfang und aktueller Status des gewählten Rechtsträgers gesondert zu prüfen; eine ISO-22000-Akkreditierung allein ist keine FSSC-Lizenz. Die Managementsystem-Zertifizierungsstelle, andere Teile derselben juristischen Person und Organisationen unter ihrer organisatorischen Kontrolle dürfen keine Managementsystemberatung anbieten oder erbringen; getrennte Verträge heben diese Grenze nicht auf.
Offizielle Quellen
Audit und Zertifizierungsentscheidung liegen bei der lizenzierten Zertifizierungsstelle; maßgeblich sind das aktuelle FSSC-System, der Umstellungsprozess und anwendbare Entscheidungen. Der Antragsteller setzt das System um und erstellt seine betriebsspezifischen Verfahren und Aufzeichnungen. Eine Zertifizierungsanfrage an Kayra betrifft tatsächliche Tätigkeiten und Standorte, Antragsangaben, Befugnisse und Unparteilichkeitsrisiken; diese Rolle umfasst keine Gestaltung oder Umsetzung des Kundensystems. Für eine FSSC-Zertifizierung sind Programmlizenz, einschlägiger Umfang und aktueller Status des gewählten Rechtsträgers gesondert zu prüfen; eine ISO-22000-Akkreditierung allein ist keine FSSC-Lizenz. Die Managementsystem-Zertifizierungsstelle, andere Teile derselben juristischen Person und Organisationen unter ihrer organisatorischen Kontrolle dürfen keine Managementsystemberatung anbieten oder erbringen; getrennte Verträge heben diese Grenze nicht auf.
Ist ein separates Umstellungsaudit nötig?
Nein. Die vollständige Prüfung nach Version 7 erfolgt beim nächsten Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit innerhalb des Umstellungszeitraums.
Gilt ISO 22002-1 für reine Verpackungsherstellung?
Nein. Hier sind ISO 22002-100:2025 und ISO 22002-4:2025 gemeinsam anzuwenden.
Ist das Umstellungsaudit immer angekündigt?
Nein. Der bestehende Zyklus kann ein unangekündigtes Umstellungsaudit verlangen.
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Die erforderlichen Unterlagen zum Thema „FSSC 22000 Version 7 Übergangsleitfaden“ richten sich nach dem bestätigten Umfang. Aktuelle, konsistente und rückverfolgbare Angaben vermeiden unnötige Nacharbeit.
Umfang und Prüfung der Entscheidung
Über Konformität oder Zertifizierung entscheidet die nach Recht und Programm befugte unabhängige Stelle oder Behörde. Prüfen Sie Aussteller, Umfang, Daten und gegebenenfalls den amtlichen Registereintrag. Der Antragsteller setzt das System um und erstellt seine betriebsspezifischen Verfahren und Aufzeichnungen. Eine Zertifizierungsanfrage an Kayra betrifft tatsächliche Tätigkeiten und Standorte, Antragsangaben, Befugnisse und Unparteilichkeitsrisiken; diese Rolle umfasst keine Gestaltung oder Umsetzung des Kundensystems. Für eine FSSC-Zertifizierung sind Programmlizenz, einschlägiger Umfang und aktueller Status des gewählten Rechtsträgers gesondert zu prüfen; eine ISO-22000-Akkreditierung allein ist keine FSSC-Lizenz. Die Managementsystem-Zertifizierungsstelle, andere Teile derselben juristischen Person und Organisationen unter ihrer organisatorischen Kontrolle dürfen keine Managementsystemberatung anbieten oder erbringen; getrennte Verträge heben diese Grenze nicht auf.