
Wie erhält man TSE-HYB?
HYB über berechtigten rechtlichen Antragsteller, tatsächlichen Standort und passende Nachweise beantragen; TSE entscheidet getrennt.
Berechtigung und Umfang vor Antrag abgleichen
Dienstleistung, tatsächlichen Standort und Norm/Kriterium bestimmen. Personal, Geräte und Aufzeichnungen zuordnen, Lücken beheben und befugten Vertreter nach aktuellen BelgeNet-Anforderungen beantragen lassen. TSE-Prüfung/Befundabschluss sind von der Beraterdatei getrennt.
Bestätigen, dass die im Portal berechtigte Firma rechtlicher Antragsteller des tatsächlichen Standorts ist. Umfang und aktuelle Nachweise vor dem Antrag vorbereiten. Das Kontaktformular dieser Website fragt Vorbereitung an; es stellt keinen TSE-Antrag.
Konkrete Antragsentscheidung
Bedingter Fall: Der Vertreter ist für A berechtigt, Werkstatt und Vertrag gehören B. Ähnliche Namen lösen die Identität nicht. Antragsteller und Adresse bestimmen, dann richtige Firmenzuordnung mit TSE vor Antrag bestätigen.
Nachweise der Tätigkeit von B zuordnen, nicht Personal/Geräte von A zum Füllen der Felder hochladen. Bei Lücken Verantwortlichen und echten Nachweis bestimmen. Eine eingereichte Akte ist keine positive HYB-Entscheidung.
Antrag und Entscheidung trennen
Antrag/Umfang, offene Nachweise und TSE-Folgearbeit dokumentieren. Antragsteller setzt um, TSE nimmt an und entscheidet, Kayra bereitet vertraglich vor. Berateraktenabschluss belegt keine Ausstellung.
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Die konkreten Aufzeichnungen für TSE-HYB – Voraussetzungen und Ablauf richten sich nach dem bestätigten Umfang. Aktuelle, konsistente und rückverfolgbare Angaben vermeiden unnötige Nacharbeit.