01

Produkt bestimmen

Funktion, bewegliche Teile, Antrieb, Steuerung und Systemgrenze erfassen. Maschinen, unvollständige Maschinen und Sicherheitsbauteile haben unterschiedliche rechtliche Wege. CE-gekennzeichnete Bauteile belegen nicht die Konformität der fertigen Maschine.

02

Verfahren wählen

Der Hersteller erfüllt die einschlägigen Anforderungen, bewertet Risiken und erstellt technische Unterlagen sowie Erklärung. Nicht jede Maschine braucht eine Bescheinigung einer notifizierten Stelle. Bei erforderlicher Beteiligung werden Rechtsakt, Produkt- und Verfahrensumfang in NANDO geprüft.

03

Unvollständige Maschinen

Nach der Richtlinie gehören hierzu einschlägige technische Unterlagen, Montageanleitung und Einbauerklärung. Sie werden Teil der Unterlagen der fertigen Maschine und ersetzen deren Konformitätserklärung nicht. Keine Maschinen-CE-Kennzeichnung wie für eine vollständige Maschine anbringen; weitere Rechtsakte sind gesondert zu prüfen.

04

Marktdatum und Verantwortung

Für den EU/EWR-Weg müssen vor dem 20. Januar 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Maschinen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. Die Verordnung 2023/1230 gilt ab diesem Datum verpflichtend. Produkt und Übergang sind konkret zu prüfen. Kayra unterstützt Vorbereitung und Koordination, übernimmt jedoch keine Herstellerverantwortung und behauptet keinen Status als notifizierte Stelle. Ergebnis und Kennzeichnungsdatum werden nicht garantiert.

Amtliche Quellen

Geprüft: 3. Oktober 2026. Aktuelle Vorschriften und Bewertungsverfahren für das konkrete Produkt prüfen.