Angebotsgrundlage
Modell, Varianten, Funktion, Aufstellung, Benutzer, Zeichnungen und Steuerungspläne vorlegen. Einzelmaschine und Linienintegration sowie Prototyp, Serienfertigung und Installation voneinander abgrenzen.
Kosten und Termine
Risikobefunde können Schutzeinrichtungen, Steuerungsvalidierung oder Prüfungen erfordern. Eine geordnete Akte ersetzt fehlende Konstruktion nicht. Beratung, Korrekturen, Prüfungen und notwendige Stellenbewertung getrennt ausweisen. Meilensteine an vollständige Nachweise binden; Laborlieferung oder Aktenübergabe schließen nicht sämtliche Herstellerpflichten ab.
Marktdatum und Verantwortung
Für den EU/EWR-Weg müssen vor dem 20. Januar 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Maschinen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. Die Verordnung 2023/1230 gilt ab diesem Datum verpflichtend. Produkt und Übergang sind konkret zu prüfen. Kayra unterstützt Vorbereitung und Koordination, übernimmt jedoch keine Herstellerverantwortung und behauptet keinen Status als notifizierte Stelle. Ergebnis und Kennzeichnungsdatum werden nicht garantiert.
Amtliche Quellen
Geprüft: 3. Oktober 2026. Aktuelle Vorschriften und Bewertungsverfahren für das konkrete Produkt prüfen.