LEITFADEN ZU ZERTIFIZIERUNG UND KONFORMITÄT

Maschinen-CE vor der Lieferung umsetzen

Vom konkreten Lieferumfang über Risikominderung und Prüfung zu Erklärung, Anleitung und Kennzeichnung gelangen.

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01

Lieferumfang und Recht festlegen

Maschine, Linie oder unvollständige Maschine sowie Hersteller, Verwendung, Benutzer und Aufstellung bestimmen. Erstes EU-Inverkehrbringen erfassen. Bestellung oder Prototypprüfung bestimmt dieses rechtliche Datum nicht allein.

Vor dem 20. Januar 2027 Richtlinienverfahren wählen und Anforderungen und Normen dem Produkt zuordnen. Anhang-IV-Kategorie und unvollständige Normenabdeckung früh prüfen, damit eine erforderliche Stelle rechtzeitig eingebunden wird.

02

Konstruktion und Nachweise abschließen

Hypothetisch verbindet ein Integrator Zuführung, Schneidmaschine und Förderer mit einer Steuerung. Übergänge und gemeinsame Stopps prüfen, Einbauunterlagen beschaffen und die Gesamtanlage nachweisen. Einzelberichte reichen nicht.

Risiken durch Konstruktion und Schutz mindern, anschließend endgültige Zeichnungen, Steuerung, Tests und Anleitung prüfen. Offene Aufgaben dem Konstruktionsverantwortlichen zuordnen. Keine Freigabe anhand abweichender Muster oder Software.

03

Die endgültige Lieferung vorbereiten

Vor Kennzeichnung und Lieferung Unterlagen, richtige Erklärung und Anleitung fertigstellen. Für unvollständige Maschinen den Einbauweg nutzen. Die Serienfertigung muss der nachgewiesenen Konstruktion entsprechen.

Kayra organisiert vereinbarte Produktaufgaben und externe Anträge. Der Hersteller behält seine Pflichten. Ab dem 20. Januar 2027 die Bewertung inhaltlich an die Verordnung anpassen, nicht nur die Überschrift der Erklärung ändern.

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Zum Thema „Maschinen-CE vor der Lieferung umsetzen“: Nennen Sie Maschinenfunktion, aktuelles Modell und Konstruktionsstand, bestimmungsgemäße Verwendung, geplantes EU-Inverkehrbringen und vorhandene Risiko- oder Prüfnachweise. Vereinbarte Produktvorbereitung ersetzt weder die Herstellererklärung noch ein gesetzlich erforderliches Verfahren mit einer notifizierten Stelle.

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