FDA-Verfahren: Unterschiede zwischen Lebensmitteln, Kosmetika und Medizinprodukten
Die Schritte für einen FDA-bezogenen Marktzugang richten sich nach Produktklassifizierung und Unternehmensrolle. Betriebsregistrierung, Produktlistung und eine gegebenenfalls erforderliche Vermarktungsgenehmigung sind nicht austauschbar.
Fragen zu Ihrer Situation
Darf ein Produkt nach Erhalt einer Registrierungsnummer als „FDA-approved“ bezeichnet werden?
Registrierung oder Listung allein ist keine Produktzulassung. Die FDA stellt insbesondere keine Konformitätszertifikate für Kosmetikregistrierung und -listung aus. Es darf nur das tatsächlich abgeschlossene Verfahren bezeichnet werden. Eine Registrierungszusammenfassung eines Beratungsunternehmens ist keine behördliche Bestätigung von Produktsicherheit oder Vermarktungszulassung.
Genügt eine Registrierung für ein Unternehmen, das sowohl Lebensmittel als auch Kosmetika exportiert?
Registrierungssysteme und verantwortliche Rollen sind für jede Kategorie getrennt zu bewerten. Für jedes Verfahren sind Standorttätigkeiten, Produktkategorien und mögliche Ausnahmen zu prüfen. Ein Konto oder eine Nummer in einem Bereich erfüllt den anderen nicht. Produkt-, Standort- und US-Parteiangaben sollten von Beginn an getrennt vorbereitet werden.
Wer trägt bei Lohnherstellung von Kosmetika die Verantwortung für die Betriebsregistrierung?
Die Pflichten des herstellenden oder verarbeitenden Betriebs sind von der Produktlistung durch die auf dem Etikett genannte verantwortliche Person zu unterscheiden. Ausnahmen werden gesondert bewertet. Vereinbarungen zum Datenaustausch müssen Rezeptur, Standortidentität und Aktualisierungen abdecken. Ein Vertrag kann gesetzlich festgelegte Verantwortlichkeiten nicht beliebig neu definieren.
Ersetzt die Registrierung eines Medizinprodukts ein 510(k)- oder anderes Vermarktungsverfahren?
Der Vermarktungsweg ist aus Zweckbestimmung und Einstufung abzuleiten. Ist ein Vorverfahren erforderlich, wird es durch Betriebsregistrierung und Produktlistung nicht abgeschlossen. Die einschlägige Entscheidung muss zur Identität des gelisteten Produkts passen. Eine EU-CE-Akte führt nicht automatisch zum gleichen US-Ergebnis.
Sind die Registrierungskosten für alle Produktkategorien gleich?
Amtliche Gebühren, gegebenenfalls Vertretung, technische Vorbereitung und Antragsunterstützung sind getrennt auszuweisen. Aktuelle Gebühren für FDA-Medizinproduktebetriebe und mögliche Ausnahmen sind unmittelbar im einschlägigen Gebührenplan zu prüfen. Gebührenregeln einer anderen Kategorie dürfen nicht übertragen werden. Der Zeitbedarf hängt außerdem von fehlenden technischen Angaben und weiteren erforderlichen Verfahren ab.
Kann die bisherige Nummer nach Änderung von Betrieb, Rezeptur oder US-Vertreter weiterverwendet werden?
Betroffene Registrierungen und Listungen sind zu bestimmen und nach den kategoriespezifischen Änderungs- und Verlängerungsregeln zu bearbeiten. Eine alte Nummer belegt keine aktuelle Konformität. Beim Vertreterwechsel sind Übergabe von Mitteilungen und Kontozugang zu planen. Bei Aussetzung oder Sicherheitsereignis müssen Auswirkungen auf den Verkauf gesondert beurteilt werden.
Teilen Sie Thema, Organisation oder Produkt, Zielmarkt, vorhandene Nachweise und Zieldatum mit. Beratung, Amtsgebühren, unabhängige Bewertung und realistische Dauer können dann getrennt werden.