ISO 13485: Auftragsfertigung, Sterilisation und Änderungen am Medizinprodukt
Der Umfang des Qualitätsmanagementsystems hängt von Entwicklungsverantwortung und kritischen Prozessstandorten ab. Produktkonformität und Systemzertifizierung erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Fragen zu Ihrer Situation
Reicht ISO 13485 für die Vermarktung eines Medizinprodukts mit CE-Kennzeichnung?
Allein nicht. Das Zertifikat betrifft ein Qualitätssystem im genannten Umfang. Bestimmen Sie Produktrecht anhand von Zweckbestimmung, Klasse und Zielmarkt gesondert. Technische Dokumentation, klinische oder Leistungsbewertung und Konformitätsverfahren sind produktspezifisch. Angebote sollten Systemzertifizierung und Ergebnisse der Produktbewertung unterscheiden.
Wie wird der Umfang bestimmt, wenn eine andere Firma unsere Eigenmarkenprodukte entwickelt und fertigt?
Klären Sie zuerst Ihre Rechtsrolle im Zielmarkt und die Entwicklungssteuerung. Auslagerungsverträge sollten Spezifikationen, Änderungsfreigabe, Rückverfolgbarkeit und Beschwerdeaustausch regeln. Planen Sie Informations- und Aktenzugang auch beim Lieferantenwechsel. Das Zertifikat des Auftragnehmers übernimmt nicht automatisch Ihre Qualitäts- und Produktverantwortung.
Endet unsere Validierungsverantwortung bei externer Sterilisation?
Nein. Nachweise müssen zu Produkt, Verpackung und Beladung passen. Regeln Sie Prozessparameter, Chargenannahme, Änderungsmeldung und Aufzeichnungszugang vertraglich. Ein Bericht über eine andere Produktfamilie belegt Ihre nicht. Bewerten Sie Änderungen an Material, Verpackung oder Beladung erneut.
Braucht schon ein reiner Verpackungslieferantenwechsel eine Änderungsbewertung?
Prüfen Sie Sterilbarriere, Haltbarkeit, Transportbeständigkeit und Lesbarkeit. Gleiche Maße und Werkstoffnamen garantieren keine gleiche Leistung. Bestimmen Sie neben Lieferantenfreigabe und Wareneingang nötige Vergleiche, Prüfungen oder Revalidierung. Klären Sie gesondert eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Produktbewertungsstelle.
Wie unterscheiden sich Beschwerden nach Markteinführung von meldepflichtigen Ereignissen?
Erfassen und bewerten Sie jede Beschwerde mit Produkt, Charge, Datum und Folgen für Nutzer. Das Recht des Zielmarkts bestimmt die Meldung; ein Zufriedenheitswert genügt nicht. Bei möglichem schwerem Risiko dürfen Schutzmaßnahmen und Meldebewertung nicht auf die abgeschlossene Ursachenanalyse warten. Bewahren Sie Begründung und verantwortliche Rolle auf.
Wie wird die Erneuerung bei gleichzeitiger Aufnahme einer neuen Produktfamilie geplant?
Trennen Sie im Antrag Erneuerung des bestehenden Bereichs und Bewertung der neuen Familie. Technologie, Sterilität, Entwicklung und kritische externe Prozesse beeinflussen das Audit. Planen Sie Vorbereitung und Betriebsnachweise ein. Unterstellen Sie keine Abdeckung neuer Produkte vor Abschluss der Umfangsentscheidung.
Teilen Sie Thema, Organisation oder Produkt, Zielmarkt, vorhandene Nachweise und Zieldatum mit. Beratung, Amtsgebühren, unabhängige Bewertung und realistische Dauer können dann getrennt werden.