
PSA: Schutzanspruch, Risikokategorie und CE-Konformität
Ein schützendes Aussehen oder ein vertrauter Produktname bestimmt keine PSA-Kategorie. Ausgangspunkt sind der tatsächliche Schutzanspruch und die konkrete Ausrüstung.
Schutz und Produkt abgrenzen
Die Verordnung (EU) 2016/425 betrifft zum Schutz getragene oder gehaltene Ausrüstung, wesentliche austauschbare Bestandteile und bestimmte Verbindungssysteme. Prüfen Sie Ausnahmen und Zielmarkt. Erfassen Sie Nutzer, Risiken, Einsatzbedingungen, Material, Größen und Kombinationen; Produktkonformität ersetzt nicht die betriebliche Auswahl und Unterweisung.
Anhang I ordnet Risiken zu: Kategorie I umfasst ausschließlich die aufgelisteten geringfügigen Risiken, II die übrigen und III die dort genannten Risiken mit sehr schwerwiegenden Folgen. Daraus ergibt sich das Verfahren nach Artikel 19: A, B+C oder B mit C2 beziehungsweise D, vorbehaltlich einschlägiger Ausnahmen.
Fall: veränderter Schutzanspruch eines Handschuhs
Angenommen, derselbe Handschuh wird für milde Haushaltsreinigung und ein industrielles Chemikaliengemisch angeboten. Übertragen Sie Kategorie und Prüfumfang des ersten Anspruchs nicht auf den zweiten. Erfassen Sie Stoff, Exposition, Materialien und Grenzen und veranlassen Sie die fachkundige Bewertung des geänderten Schutzzwecks.
Ordnen Sie grundlegende Anforderungen, Prüfbelege und Gebrauchsinformationen den tatsächlichen Varianten zu. Ein allgemeines ISO-Zertifikat oder freiwilliges Dokument belegt keine Produktkonformität. Behaupten Sie keine Schutzleistung, die durch die Ausrüstungsnachweise nicht gestützt wird.
Verantwortliche Anfrage vorbereiten
Der Hersteller weist Konformität nach, sichert die Übereinstimmung der Serienproduktion und erstellt nach Abschluss des vorgeschriebenen Verfahrens die EU-Konformitätserklärung. Eine notifizierte Stelle erfüllt nur ihre benannten Aufgaben. Die Baumusterprüfbescheinigung ist ein Ergebnis, nicht die vollständige Herstellerakte.
Nennen Sie Kayra Produkt, Markt und gewünschte Tätigkeit. Klären Sie zulässige Rolle, Umfang und Unabhängigkeit vor der Annahme. Dieser Leitfaden belegt keine PSA-Notifizierung und überträgt keine Herstellerpflichten; halten Sie den tatsächlichen Entscheidungsträger fest.
Fragen zu diesem Zweck
Gilt für jede schützend aussehende Ware dasselbe Verfahren?
Nein. Schutzzweck, Ausnahmen und Risiken nach Anhang I müssen zuerst geklärt werden.
Deckt ein Bauteildokument jede Kombination?
Nein. Die konkrete Gesamtausrüstung und ihre Schnittstellen benötigen die einschlägigen Nachweise.
Ersetzt CE die betriebliche Unterweisung?
Nein. Produktkonformität und Pflichten zur Auswahl und Verwendung bleiben getrennt.
Amtliche Quellen
- EUR-Lex — PSA-Verordnung, konsolidierter Text vom 29. Mai 2026
- Europäische Kommission — PSA-Bereich und Quellen
- Europäische Kommission — Fundstellen harmonisierter PSA-Normen
- Europäische Kommission — notifizierte Stellen und Aufgaben
- EUR-Lex — ursprüngliche PSA-Verordnung
- Your Europe — Pflichten zur technischen Dokumentation
- EUR-Lex — Fundstelle der PSA-Verordnung
Thema vertiefen
Die Leitfäden erläutern Umfang und praktische Fragen dieses Bereichs und führen zu Einzelheiten für Ihre Situation.
Weitere PSA-Leitfäden
- PSA-Antrag: Von Produktangaben zum Konformitätsverfahren
- PSA: Herstellerpflichten und Aufgaben notifizierter Stellen
- PSA: Technische Unterstützung und notifizierte Stelle auswählen
- PSA: Technische Unterlagen und Rückverfolgbarkeit
- PSA: Kostenannahmen und nachweisabhängiger Zeitplan
- PSA: Dokumente, Geltungsumfang und Status prüfen
- PSA: Baumusterprüfung, Erneuerung und Produktionsüberwachung
- PSA: Konformitätsbewertung und Nachweisabschluss
- PSA: Anwendungsbereich und verbindliche Bedingungen
- PSA-Fragen: Schutzanspruch, Kategorie und Nachweise
- 11Geltungsbereich von PPE und wesentliche UnterschiedeLeitfaden öffnen →
PSA-Anfrage: Produkt, Risiko und angefragte Tätigkeit
Übermitteln Sie Produktbeschreibung, Schutzansprüche, Varianten und Zielmarkt zur Klärung der angefragten Tätigkeit und ihrer Annahmebedingungen.