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MDR-Leitfaden zu Medizinprodukteklassen I, IIa, IIb und III

Bearbeitet: 8. Oktober 2026. Praxisquelle geprüft: 15. September 2026.

Direkte Antwort

Die MDR-Klasse folgt Zweckbestimmung und Anhang VIII, einschließlich Invasivität, Dauer und Merkmalen aktiver Produkte. I, IIa, IIb und III haben unterschiedliche Wege. Klasse I benötigt ebenfalls technische Unterlagen; sterile, messende und wiederverwendbare chirurgische Aspekte können die Beteiligung einer benannten Stelle erfordern.

Praktische Fragen zu dieser Entscheidung

Ist bei einem Produkt der Klasse I niemals eine Benannte Stelle erforderlich?

Neben der Klasse sind Sterilität, Messfunktion und die Eigenschaft als wiederverwendbares chirurgisches Instrument zu prüfen. Bei manchen Klasse-I-Produkten wirkt eine Stelle nur für bestimmte Aspekte mit. Auch Selbstdeklaration verlangt technische Dokumentation und weitere Pflichten; der Produktname allein bestimmt die Klasse nicht.

Kann ein Softwareupdate die Klassifizierung oder CE-Akte beeinflussen?

Auswirkungen auf Zweckbestimmung, klinische Entscheidungen, Leistung und Risiken sind zu prüfen. Eine Oberflächenkorrektur unterscheidet sich von einer neuen Diagnosefunktion. Verifikation, Risikomanagement und klinische Nachweise sind gegebenenfalls zu aktualisieren und erforderliche Meldungen vorzunehmen.

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